Dienstag, 14. März 2023

Manchmal hat der König ...

Thailand verfügt weltweit über eines der schärfsten Gesetze in Sachen Majestätsbeleidigung. Das gilt selbst für inzwischen nicht mehr aktive Könige oder Mitglieder der Königsfamilie. Mit bis zu 15 Jahren Haft ist man je nach Schwere der Tat dabei. Als Klassiker gilt der vom Winde verwehte Geldschein: Wer zum Zwecke des Fixierens drauftritt, hat zumindest mal bildlich gesprochen den König getreten. Nicht zu empfehlen.
Der aktuelle Throninhaber ist allerdings im Gegensatz zu seinem Vorgänger nicht wirklich beliebt. Hinter mal mehr mal weniger vorgehaltener Hand wird schon mal Kritik geäußert. Es sei ein schlechter Monarch, habe ich hier auch schon gehört. Meistens hält er sich außerhalb des Landes auf, kümmert sich kaum um die Belange des Volkes, gilt generell als Lebemann und hat Eigentum der Krone in Privatbesitz überführt. Kann schon mal passieren, dass man in so einer Position zu unlauteren Mitteln greift. Da ist er nicht der erste und sicher auch nicht der letzte Herrscher, dem das passiert.
Und noch ein weiteres dunkles Geheimnis ist hier während meiner Anwesenheit gelüftet worden: Manchmal, aber nur manchmal, hat der König ein kleines bisschen Haue gern. Details zu dieser Geschichte bleiben aber bis zur sicheren Ausreise auch des letzten Zeugen unter Verschluss.

Bild der königlichen Familie in Bangkok
Omnipräsent im Straßenbild

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